Kosten des Anwalts


Für die Bestimmung des Anwaltshonorars existieren gesetzliche Vorgaben.

 

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sieht nur noch für die gerichtliche Beratung und Vertretung Bestimmungen über die Anwaltsgebühren vor, die sich am Gegenstandswert der jeweiligen Angelegenheit orientieren.

 

Im Bereich der außergerichtliche Beratung können die Gebühren des Anwalts durch Honorarvereinbarungen geregelt werden. Hierbei besteht für Sie der Vorteil, dass Sie zu Beginn der Tätigkeit eine klare Vorstellung haben, wieviel der Anwalt kosten wird. Dabei können Stundenhonorare oder auch Pauschalhonorare vereinbart werden.

 

Die Anwaltskanzlei Bang wird Sie vor Beauftragung über die entstehenden Kosten aufklären.